Konzept

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Über sie wird die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und gegebenenfalls für deren Hinterbliebene im Auftrag des Arbeitgebers resp. des sog. Trägerunternehmens durchführt. Streng genommen stellt eine Unterstützungskasse ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein. Selbstverständlich unterliegt die pauschaldotierte Unterstützungskasse ausschließlich den Anweisungen ihres Trägers. Impulzio bietet Unternehmen die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse an - quasi als Outsourcing-Partner.

Ganz gleich, ob eigenen pauschaldotierte Unterstützungskasse oder Gruppen-Lösung: Wir stehen Ihnen für alle Varianten zur Verfügung. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Lösung für Ihr Unternehmen die beste ist.

Flexibilität

Bei der Arbeitnehmer-finanzierten Lösung, die eine monatliche oder jährliche Entgeltumwandlung mit Zuschuss des Arbeitgebers vorsieht, erfolgen die Zuwendungen an die pauschaldotierte Unterstützungskasse starr.

Bei der modernen, vom Gesetzgeber bereits per 2025 verbindlich vorgesehenen Arbeitgeber-finanzierten Lösung kann das Kassenvermögen – im Gegensatz zu den Durchführungswegen mit Versicherungsdeckung – vollkommen flexibel aufgebaut werden. Um den größtmöglichen Effekt durch das „Arbeiten“ des eingebrachten Kapitals sowie die entstehende Liquidität für das Trägerunternehmen zu erzielen, ist es jedoch ratsam, die Zuwendungen zur pauschaldotierte Unterstützungskasse frühzeitig zu erbringen und den gesetzlich definierten Rahmen auszuschöpfen.

Die gesetzliche Rentenversicherung versagt. Die private Vorsorge funktioniert schlecht: Der Gesetzgeber nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht. Gerne verraten wir Ihnen, was auf Sie zukommt.

Lösungen

Gruppen-Lösung
Die von Impulzio vorrangig unterstützte Lösung ist die sog. Gruppen-Unterstützungskasse. Hier wird eine bereits etablierte pauschaldotierte Unterstützungskasse von mehreren Trägerunternehmen gemeinschaftlich genutzt – mit dem Vorteil niedriger Verwaltungskosten.

Selbstverständlich werden bei dieser organisatorisch weniger komplexen und kostengünstigen Lösung alle Buchungskreise getrennt gehalten. Auch werden Bankkonten stets separat geführt. Selbst die Beiträge zum PSVaG Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit werden völlig unabhängig von anderen Unternehmen, welche auf derselben Plattform aufsetzen, erbracht. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Unternehmen 100 % Sicherheit bei möglichst attraktiven Kosten hat.


Individual-Lösung
Die Errichtung und der Betrieb einer eigenen pauschaldotierten Unterstützungskasse (pauschaldotierte Unterstützungskasse) erfordert einen umfangreichen organisatorischen Aufwand. Dieser reicht von der Gründung der pauschaldotierte Unterstützungskasse als GmbH, Verein oder Stiftung über die Einrichtung einer IT-Verwaltungslösung mit der fortlaufenden Dokumentation bis hin zur jährlichen Statusfeststellung für den Gesetzgeber. Daraus resultieren höhere Initial-, Verwaltungs- und Personalkosten, denen kein maßgeblicher Vorteil gegenübersteht – gerade im Hinblick auf Sicherheit und Kosten. Impulzio unterstützt Sie jedoch auch bei der Errichtung und dem Betrieb Ihrer komplett eigenständigen pauschaldotierten Unterstützungskasse.

Branchen-Lösung
In Ergänzung der Pauschallösung bietet Impulzio auch die Option, auf der Infrastruktur einer Gruppen-Unterstützungskasse mit Branchen-Fokus aufzusetzen. IdR. werden solche Lösungen gemeinsam mit Verbänden ins Leben gerufen oder sind die Initiative mehrerer Unternehmen, die gemeinsame Interessen verfolgen. Dieser Ansatz bietet nicht nur den Vorteil einer preislich attraktiven Gruppen-Lösung, sondern stellt nochmals branchenspezifische Besonderheiten in den Vordergrund.

Impulzio hat bereits für viele Branchen, darunter die „IT-, Software, Kommunikations- und Telekommunikationsbranche“, die „Medizinbranche“, die „Werbebranche“, den „Maschinenbau“ etc., spezielle Lösungen entwickelt. Die zugehörigen Unternehmen profitieren von besonders attraktiven Rahmenbedingungen.

Verwaltungsaufwand
Grundsätzlich übernimmt Impulzio den gesamten Verwaltungsaufwand von A bis Z für Ihr Unternehmen.  

Die von uns präferierte Lösung ist die Gruppen-Unterstützungskassen - sie bietet die Synthese aus hoher Sicherheit, einfachem Handling und niedrigen Kosten. Gerne stimmen wir die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gruppen-Unterstützungskasse mit Ihnen ab. Oder informieren Sie über die weiteren Wege. Nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf.

Betriebsausgaben

Während der Ansparphase
Der Rahmen, in dem Zuwendungen in die Unternehmens-eigene pauschaldotierte Unterstützungskasse als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist durch eine Höchstgrenze limitiert. Das hierfür zulässige Kassenvermögen entspricht dabei 8 x 2,5 % des zugesagten Einmalkapitalbetrags. Dies bedeutet, dass über 8 Jahre hinweg jährlich 2,5 % der sog. Dotierungssumme als Betriebsausgaben angesetzt werden können, sofern die Obergrenze (entspricht 8 x 2,5 %) nicht bereits durch erwirtschaftete Erträge in der pauschaldotierte Unterstützungskasse von sich heraus erreicht wurde.

In der Ausschüttungsphase
Mit Fälligkeit einer Dotierungszusage – wenn ein Arbeitnehmer das Ruhestandsalter erreicht – bleibt das Kassenvermögen nicht nur auf das 8-fache der Höchstgrenze limitiert, sondern darf nun bis zur Höhe der zugesagten Versorgungszusage Betriebsausgaben-wirksam aufgefüllt werden.

Keine Angst: Impulzio informiert Sie fortlaufend, wo Sie stehen und was möglich ist. Auch das gehört zu unserem Service. Fragen Sie bitte einfach nach.

Körperschaftssteuer

Die Einzahlungen in die pauschaldotierte Unterstützungskasse aus dem Trägerunternehmen heraus senken dessen Betriebsergebnis und damit auch die Körperschaftssteuer. Innerhalb der Unterstützungskasse fallen im Gegenzug Zuwendungen resp. Einnahmen an, welche der generellen Körperschaftssteuer-Befreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG für Unterstützungskassen unterliegen. Dies schließt die Erträge aus dem „Arbeiten“ des Kassenvermögens partiell ein. Die Frage, welche Erträge mit Körperschaftssteuer belastet und welche davon befreit werden, klärt sich unter Betrachtung des sog. „zulässigen Kassenvermögens“. Dieses ergibt sich aus den Regeln für die Obergrenze von Betriebsausgaben, welche in der Ansparphase geltend gemacht werden können. Ist die Obergrenze des zulässigen Kassenvermögens um 25 % überschritten (= erhöhtes zulässiges Kassenvermögen), so unterliegt die darüber hinausgehende „Überdotierung“ der Körperschaftssteuer. Besteuert werden also die Erträge, welche dem überdotierten Teil des Kassenvermögens zuzurechnen sind.

Auch zu diesem wichtigen Punkt halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Mehr? Selbstverständlich!

Bilanzneutralität und Bonität

Im Gegenteil zur direkten Pensionszusage sind für die pauschaldotierte Unterstützungskasse keine Rückstellungen in der Bilanz zu bilden. Daraus resultiert ein maßgeblicher Vorteil: Bei Basel II-Ratings ergeben sich keine Lasten. Entsprechend positiv sieht die Beurteilung der pauschaldotierte Unterstützungskasse beispielsweise bei der Bewertung eines Unternehmens aus: Das Kassenvermögen erhöht schließlich dessen Wert. Denn: Die Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung fließt nicht aus dem Haus in Hände von Versicherern, wo Sie keinen Zugriff mehr haben, sondern verbleibt in Ihrem Unternehmen.

Wurde im Rahmen der Innenfinanzierung ein Darlehen von der pauschaldotierte Unterstützungskasse an das Trägerunternehmen ausgereicht, so wird dieses in der Bilanz selbstverständlich als Verbindlichkeit auf der Passivseite ausgewiesen. Der erhebliche Vorteil: Durch Tilgung kann dieses Darlehen jederzeit ausgebucht werden. Anders verhält es sich mit Rückstellungen bei Pensionszusagen, die nicht ohne Weiteres aus den Passiva gestrichen werden können.

Wir unterstützen Sie auch über die Errichtung und die Verwaltung Ihrer pauschaldotierten Unterstützungskasse hinaus.

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Gewinnung | Bindung | Motivation von Mitarbeitern

Ein IT-Systemhaus ist einerseits auf der Suche nach weiteren, dringend benötigten Fachkräfte. Andererseits kämpft es darum, gut ausgebildete, langjährige Mitarbeiter nicht zu verlieren.  

Bis dato zahlt das IT-Systemhaus am Jahresende nach Gutdünken Erfolgsbeteiligungen, die nicht in den Mitarbeiterverträgen festgeschrieben sind. Dabei vermeidet es das Unternehmen, eine betriebliche Übung (regelmäßige Wiederholungen) aus den Erfolgsbeteiligungen werden zu lassen. Da es keine verbindliche Regelung gibt, sind die Bonuszahlungen für die Arbeitnehmer nicht planbar, weshalb sie nicht zur Bindung der Mitarbeiter beitragen. Weiter gilt: Eine Erfolgsbeteiligung kann den Anspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung nicht ausschalten, dieser ist gesetzlich verankert.

Sensibilisiert durch die „Studie zur Betrieblichen Altersversorgung 2020“ des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens Deloitte und eigene Recherchen hat die Geschäftsführung des IT-Systemhaus zwei wichtige Erkenntnisse:

a. Ein Großteil der Arbeitnehmer bewertet eine Arbeitgeber-finanzierte bAV bei einem Jobwechsel tatsächlich als wichtiges Entscheidungskriterium für eine neue Firma.

b. Arbeitnehmer empfinden das Bestehen einer bAV als Grund, einen Jobwechsel genauer zu überdenken oder nicht vorzunehmen, insbesondere, wenn es eine arbeitgeber-finanzierte Lösung gibt.

Im Ergebnis prüft das IT-Systemhaus die Einrichtung einer bAV. Es stellt die fünf verschiedenen Durchführungswege gegenüber, vor allem aber auch die Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss und die ausschließlich Arbeitgeber-finanzierte Variante. Die weit über das Thema bAV hinausreichenden Vorteile der Arbeitgeber-finanzierten pauschaldotierten Unterstützungskasse überwiegen und überzeugen die Geschäftsführung:

Die dringend benötigten bzw. zu haltenden Fachkräfte erhalten auf diesem Weg beim Eintritt ins Rentenalter eine besonders hohe Einmalzahlung - hier wird bewusst ein sehr hoher Incentivierungs- und Bindungshebel angesetzt. Andere Arbeitnehmergruppen werden ebenfalls bedacht. Für alle Arbeitnehmer gilt: Die Ablaufleistungen rangieren deutlich über den Werten versicherungsgebundener Konzepte.

Sanierung Alt-bAV

Ein Gartencenter beschäftigt langjährig 65 Mitarbeiter. Bereits in den 90er Jahren hat der vormalige Inhaber des Unternehmens eine betriebliche Altersversorgung im Unternehmen eingeführt, die zunächst für Führungskräfte, ab den 2000ern für alle Mitarbeiter galt. Diese ist über einen externen Träger, eine Pensionskasse, ausgestaltet.

In den letzten Jahren erhielt das Gartencenter seitens der Pensionskasse immer wieder Post, wonach diese aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Leistungen reduzierte. Der aktuelle Geschäftsführer hatte keine Zeit, sich mit den aus seiner Sicht der Dinge kryptischen Schreiben zu befassen. Angesichts des Wechsels des Steuerberaters (Aufgabe der Praxis aus Altersgründen) und des nahenden Ruhestand einiger Gartencenter-Mitarbeiter wurden die bAV-Leistungszusagen und der -Leistungsträger überprüft.

Der neue Steuerberater weist darauf hin, dass das Gartencenter die Differenz zwischen den ursprünglich ausgelobten und den von der Pensionskasse reduzierten Leistungszusagen zu tragen habe. Dies gilt, obwohl die Beiträge zur Pensionskasse regelmäßig gezahlt wurden (Anmerkung: Dies gilt auch für Direktversicherungen etc.).

Zusammen mit Impulzio sanieren das Gartencenter und der neue Steuerberater die Alt-bAV, indem eine Arbeitgeber-finanzierte pauschaldotierte Unterstützungskasse eingerichtet wird. Dies bietet die Möglichkeit, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ausreichend Liquidität aus sich heraus und steuerfrei zu generieren. Hiermit können die Differenzen zwischen den ursprünglichen Leistungszusagen und den zu erwartenden Auszahlungen der Pensionskasse für die älteren, in absehbarer Zeit in Ruhestand gehenden Mitarbeiter ausgeglichen werden. Weiter werden die Leistungszusagen für jüngere Mitarbeiter in die pauschaldotierte Unterstützungskasse überführt, da sich hier mit demselben finanziellen Aufwand höhere Leistungszusagen bei einem realistischen Rechnungszins erzielen lassen. Die Mitarbeiter erhalten weiterhin das Angebot, noch zusätzlich Entgelt umzuwandeln und in die pauschaldotierte Unterstützungskasse einzubringen.

Das Beste jedoch: Das Gartencenter wird jede Saison anfallende Warenvorfinanzierung künftig aus dem Kassenvermögen der Unterstützungskasse vornehmen. Damit wird es unabhängiger von der Bank und erwirtschaftet zugleich steuerfrei weiteres Kassenvermögen.

Ausfinanzierung Mitgesellschafter | Unternehmensnachfolge

Ein Software-Entwickler mit 25 Mitarbeitern wurde vor ca. 30 Jahren von zwei Gesellschaftern, beide zugleich Geschäftsführer, gegründet. Einer der beiden Gesellschafter, Herr P., ist 52 Jahre. Krankheitsbedingt möchte er das Unternehmen verlassen und in Ruhestand gehen. Auf sein Betreiben hin soll die Firma verkauft werden, wenn sein Partner die Anteile nicht zu einem angemessenen Preis übernimmt. Die Bewertung des Unternehmens ergibt ca. EUR 12 Mio.

Der andere Gesellschafter, Herr M., 56 Jahre, beabsichtigt – „mindestens bis zum 65-sten“ – zu arbeiten. Für ihn ist unklar, ob er die Anteile seines Partners übernehmen oder zusammen mit seinem Partner das gesamte Unternehmen an einen externen Käufer abgeben soll. Im zweiten Fall wäre Herr M. dann nur noch angestellter Geschäftsführer.

Folgende Punkte legt Herr M. in die Waagschale: Die für den Kauf von 50 % der Gesellschaftsanteile benötigten EUR 6 Mio. kann er in Höhe von EUR 3,5 Mio. aus privaten Eigenmitteln und zu versteuernden Gewinnen aus der Firma aufbringen. Den anderen Teil in Höhe von EUR 2,5 Mio. müsste er allerdings über die Bank finanzieren. Es stört ihn, dass er sich in seinem Alter nochmals in dieser Höhe verschulden muss. Für den Kauf der Gesellschaftsanteile spricht, dass er dann sein eigener Chef bliebe. Zudem zeichnet sich ab, dass zumindest eines seiner Kinder gerne in das Unternehmen einsteigen und es langfristig fortführen würde.

Der Berater, der den Kauf des Unternehmens vornehmen soll, empfindet es als ethisch, auch die Variante des „internen Unternehmensverkaufs“ durchzuspielen. So macht er sich an einen Finanzierungsplan für dieses Szenario. Hierbei prüft er die Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse, weil diese als einziges Finanzierungsinstrument die benötigte Liquidität bei freier Verfügbarkeit aus der Firma heraus generieren kann. Und dies, ohne dass Herr M. sich zusätzlich verschulden muss oder dass Steuern auf Gewinne anfallen.

Problematisch ist dabei allerdings, dass der Verkauf des Unternehmens nicht langfristig geplant wurde, sondern kurzfristig erfolgen soll: Gerade die Laufzeit und die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen sind der maßgebliche Hebel für das Generieren von Working Capital in der pauschaldotierten Unterstützungskasse, insbesondere, wenn es um höhere Beträge geht.

Allerdings ergeben die Berechnungen des Beraters, dass in der pauschaldotierten Unterstützungskasse über eine Laufzeit von 11 Jahren – bis Herr P. das 63. Lebensjahr erreicht – ein Kassenvermögen von knapp über EUR 3,0 Mio. steuerfrei erwirtschaftet wird. Die Verhandlungen mit Herrn P. ergeben, dass dieser bereit ist, auf einen Teil des Kaufpreises zugunsten eines Verkäuferdarlehens mit endfälliger Tilgungs- und Zinszahlung zu verzichten. Er benötigt die zur Diskussion stehenden EUR 2,5 Mio. schlichtweg nicht sofort. Mehr noch: Er empfindet das Geld in der durch ihn aufgebauten Firma als gut angelegt. Durch entsprechende Sicherungsklauseln im Kaufvertrag und den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit lässt sich sein Anspruch aus dem Unternehmensverkauf zudem gut abgesichert.

Zusätzlich ermöglicht die Einrichtung der pauschaldotierten Unterstützungskasse Herrn M. die Vorbereitung eines weiteren maßgeblichen Schritts: Die Übergabe des Unternehmens an seine Kinder. Zum einen kann auch diese über die pauschaldotierte Unterstützungskasse ausfinanziert werden. Zum anderen werden die Werte, die aus Sicht des Finanzamts für eine Übertragung (Schenkung, Verkauf, Verrentung) innerhalb der Familie gelten, deutlich attraktiver.

Innenfinanzierung | Unternehmens-interne Bank

Ein IT-Unternehmen ist als Systemintegrator tätig: Alle drei Jahre muss es die genutzte Software eines amerikanischen Produzenten erneuern und dann seinerseits an die bestehenden deutschen Kunden, allesamt Kommunen, Bezirksämter, Landratsämter etc. weiterlizensieren. Die Erneuerung der amerikanischen Lizenz erfordert stets einen Betrag von ca.EUR 1,0 Mio. Hinzu kommen Anpassungskosten von rund EUR 250.000, die hausintern für die Erstellung einer deutschen Version kurzfristig auflaufen. Die Weiterlizensierung bei den deutschen Kunden erfolgt allerdings nicht 1:1, sondern aufgrund der Haushaltsplanung der öffentlichen Träger über drei Jahre zu jeweils EUR 700.000.

Der Bankberater (noch dazu häufig wechselnd) will das zyklische Geschäft seines Kunden nicht verstehen. Da sich das IT-Unternehmen seit nunmehr 15 Jahren immer noch in einer starken Wachstumsphase befindet, stets große Investitionen und auch weitere Projekt-Vorfinanzierungen bei hoher Rentabilität vor sich herschiebt, kommt es alle drei Jahre wieder zu mühsamen Kreditverhandlungen, um den Erwerb der neuen Lizenz vorzufinanzieren.

Durch einen Unternehmensberater wird der Systemintegrator auf die pauschaldotierte Unterstützungskasse aufmerksam gemacht. Deren grundlegende Funktion ist zwar betriebliche Altersversorgung, allerdings kann das hierfür aufgewendete Kapital gerade zur Innenfinanzierung von Projekten genutzt werden.

Nach eingehender Prüfung entscheidet sich das IT-Unternehmen, eine pauschaldotierte Unterstützungskasse einzurichten. Die Kalkulation ergibt, dass das Kassenvermögen bei einer Arbeitgeber-finanzierten Lösung im Rahmen von knapp drei Jahren bereits den regelmäßig durch eine Bank vorfinanzierten Betrag ergibt. Das Beste jedoch: Die Zinsen für die hausinterne Vorfinanzierung können deutlich günstiger gewählt werden, als es bei der Bank der Fall ist. Und dennoch ermöglichen sie eine attraktive Rendite in der pauschaldotierten Unterstützungskasse. Betrachtet man den Verlauf bzw. die Entwicklung der pauschaldotierten Unterstützungskasse des IT-Unternehmens von der Einzahlung der steuerrechtlich vorgesehenen maximalen Dotierungsbeträge bis hin zum Eintritt des Ruhestands für den heute jüngsten Mitarbeiter, so trägt sie sich von selbst. Laufende Beitragszahlungen (über den steuerrechtlich anerkannten Maximalbetrag hinaus) wie bei einer Direktversicherung, auf deren Kapital ein Unternehmen nicht zugreifen kann, fallen nicht an. Und auch Nachschüsse werden ausbleiben, da die wirtschaftliche Tragkraft des Unternehmens selbst bei aktuell niedrigem Zinsniveau ausreicht.


Es gibt viele Möglichkeiten, eine pauschaldotierte Unterstützungskasse eventuell gekoppelt mit weiteren steuerlichen und rechtlichen Vorgaben einzusetzen. Gerne erläutern wir Ihnen diese anhand Ihres eigenen Falls zusammen mit unseren Steuer- und Rechtsberatern. Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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